AGB
Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) der POLYCLEAN International GmbH
Stand: 04.2025
I. Allgemeine Bedingungen
- POLYCLEAN International veröffentlicht die AGB in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite www.polyclean.com.
- Diese AGB gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von personalisierten Reinigungsprodukten. Abweichende Bedingungen des Käufers sind nur bindend, wenn sie von POLYCLEAN International schriftlich anerkannt wurden.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen POLYCLEAN International und dem Käufer im Zusammenhang mit Kaufverträgen getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt.
- Technische Verbesserungen sowie geringfügige Änderungen von Materialien, Formen, Designs und Farben bleiben vorbehalten.
II. Angebot und Vertragsschluss
- Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Druckvorlagen (z. B. Siebe, Schablonen, Filme) werden nach Aufwand berechnet und können nach Gebrauch vernichtet werden.
- Der Käufer trägt die Verantwortung für Richtigkeit und Qualität angelieferter Druckvorlagen. Bei Zweifeln kann POLYCLEAN International auf Kosten des Käufers Muster erstellen.
- Erfolgt keine präzise Platzierungsangabe, erfolgt die Werbeanbringung an einer technisch geeigneten Stelle.
- Maßangaben, Gewichte und Abbildungen sind nur annähernd verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.
III. Zahlungsbedingungen
- Es gelten die aktuellen Preislisten von POLYCLEAN International. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Der Kaufpreis ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Erstaufträge neuer Käufer erfolgen ausschließlich gegen Vorauskasse.
- Bei Zahlungsverzug berechnet POLYCLEAN International Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB.
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
IV. Lieferung
- Liefertermine sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt.
- Teillieferungen sind zulässig.
- Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % bei personalisierten Produkten sind möglich und vom Käufer abzunehmen.
- Force Majeure: Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Energie- oder Rohstoffknappheit, Krieg, Pandemien oder Lieferkettenstörungen) ist
POLYCLEAN International für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht entbunden. Führt die Störung zu einer dauerhaften Unmöglichkeit, ist POLYCLEAN International berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
V. Versand und Gefahrübergang
- Versand erfolgt gemäß vereinbartem Incoterm und auf Gefahr des Käufers.
- Verzögert sich der Versand durch den Käufer, lagert POLYCLEAN International die Ware auf dessen Kosten und Risiko.
- Für Transportschäden übernimmt POLYCLEAN International keine Haftung.
VI. Gewährleistung
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu prüfen und diese schriftlich zu rügen (§ 377 HGB).
- Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
- Verjährung: Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung, ausgenommen bei Vorsatz, Arglist oder Personenschäden.
- Farbabweichungen zwischen Papierdruck und Druck auf Microfaser sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
- Der Käufer sichert zu, dass durch angelieferte Druckvorlagen keine Rechte Dritter verletzt werden. Er stellt POLYCLEAN International insoweit von Ansprüchen frei.
VII. Haftung
- POLYCLEAN International haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet POLYCLEAN International nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- POLYCLEAN International behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
- Der Käufer tritt bereits jetzt Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an POLYCLEAN International ab.
- Bei Zahlungsverzug kann POLYCLEAN International Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen.
IX. Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von POLYCLEAN International.
- Abtretungen von Ansprüchen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von POLYCLEAN International.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
